Das Vorsorgesystem in der Schweiz soll uns das Älterwerden erleichtern und uns vor allem finanziell absichern. Es stellt sich aber die Frage: Mit welchen Renteneinnahmen aus AHV und Pensionskasse kann ich in Zukunft noch rechnen? Kann ich meinen gewohnten Lebensstandard auch weiterhin beibehalten oder benötige ich noch zusätzliche Vorsorgegelder?
Um die eigenen Vorsorgeleistungen uns AHV und PK zu bestimmen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Allerdings kann die Höhe er zu erwartenden Renten vor dem Erreichen des Rentenalters nur näherungsweise abgeschätzt werden. Sprich, es handelt sich immer nur um eine vorläufige Berechnung.
AHV
Für die Berechnung der zu erwartenden AHV-Rente sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- Anzahl Beitragsjahre
- Höhe des durchschnittlichen Einkommens
- Allfällige Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften
Für eine vorläufige Schätzung der eigenen AHV-Rente kann man zum einen bei der Ausgleichskasse eine entsprechende Berechnung anfordern. Zum anderen kann man bei Kenntnis des Durchschnittseinkommens anhand der Rentenskala 44 die zu erwartende Rente auch selbst abschätzen.
Für eine maximale AHV-Rente bedarf es einer lückenlosen Einzahlungshistorie von insgesamt 44 Beitragsjahren bei den Männern und 43 (44) Beitragsjahren bei den Frauen. Ab 2023 beträgt die minimale AHV-Rente CHF 1’225.- und die maximale Rente beträgt CHF 2’450.-. Diese Maximalrente erhält, wer ab dem 21. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat und auf ein massgebendes Durchschnittseinkommen von mindestens CHF 88’200.- kommt.
Pensionskasse
Die Höhe der PK-Rente hängt ganz von den getätigten Einzahlungen während der Erwerbstätigkeit sowie den Bestimmungen der jeweiligen Pensionskasse ab. Die Rente wird letztlich mit dem Umwandlungssatz berechnet. Die Mindesthöhe dieses Satzes ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt derzeit 6,8 Prozent. Die voraussichtliche Höhe der eigenen Pensionskassenrente kann zu jeder Zeit dem BVG-Ausweis entnommen werden.
Vorsorgelücke frühzeitig erkennen
Hast du deine voraussichtlichen Renten auch schon einmal berechnet? Wenn nicht, empfehlen wir dir dies unbedingt zu tun, um eine allfällige Vorsorgelücke frühzeitig erkennen und schliessen zu können. Wir unterstützen dich gerne dabei.
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