Heutzutage arbeiten die meisten Menschen während ihrer Berufstätigkeit für mehr als nur ein Unternehmen. Wer mehrmals den Arbeitgeber wechselt oder eine gewisse Zeit im Ausland arbeitet, ist folglich auch nicht immer bei derselben Pensionskasse versichert. Dass bei einem veränderten Anstellungsverhältnis das eigene Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule den Weg zur neuen Pensionskasse findet, liegt in der Verantwortung des Versicherten. Geht dieser Wechsel unter, passiert mit deinem PK-Guthaben dasselbe.
Wer im Verlauf seiner Berufstätigkeit mehrmals die Stelle gewechselt oder auch im Ausland gearbeitet hat, dem fehlt unter Umständen ein Teil seiner Altersvorsorge aus der Pensionskasse. Doch wie lässt sich überprüfen, ob das Vorsorgeguthaben in der Pensionskasse immer an die neue Kasse überwiesen wurde?
Grundlagen der Pensionskasse
Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz mit einem Jahreseinkommen von mindestens CHF 22’500.- (Stand 2023) ist obligatorisch gemäss BVG versichert und spart damit in der 2. Säule für die eigene Altersvorsorge. Diese einbezahlten Vorsorgegelder werden dabei von der Pensionskasse des aktuellen Arbeitgebers verwaltet. Personen, die diese Eintrittsschwelle nicht erreichen, sind nicht obligatorisch in der zweiten Säule versichert.
Wechsel der Pensionskasse
Ein Wechsel des Arbeitgebers ist fast immer mit einem Wechsel der Pensionskasse verbunden. Denn die Wahl der Pensionskasse ist jedem Unternehmen selbst überlassen. Bei einem Stellenwechsel ist man als Versicherter grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass das eigene PK-Guthaben in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers eingezahlt wird. In der Regel wird man von der bisherigen oder der neuen Pensionskasse schriftlich zu einem Übertrag der Vorsorgegelder aufgefordert. Allzu oft geht genau diese Aufforderung aber unter und das eigene Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse gerät in Vergessenheit.
Wer nach der Beendigung eines Angestelltenverhältnisses nicht direkt eine neue Stelle antritt, muss für seine Gelder aus der 2. Säule ein sogenanntes Freizügigkeitskonto eröffnen. Auf diesem kann das Vorsorgegeld bis zu einem späteren Stellenantritt zwischengelagert werden.
Vergessene PK-Gelder
Wenn die Pensionskasse deines ehemaligen Arbeitgebers keine Angaben bekommt, wohin sie deine Vorsorgegelder überweisen soll, parkiert sie diese nach spätestens 6 Monaten (bei Ausnahmen auch später) auf einem Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Diese Stiftung verwaltet die Vorsorgegelder so lange als kontaktloses Freizügigkeitsguthaben, bis sich der rechtmässige Besitzer meldet.
Suche nach verlorenen PK-Geldern
Wer sich auf die Suche nach verlorenen gegangenen Geldern aus der Pensionskasse machen möchte, kann sich dafür Unterstützung von der Zentralstelle der 2. Säule holen. Diese Stelle ist die Verbindung zwischen den Einrichtungen der zweiten Säule und den Versicherten. Sie soll ermöglichen, dass unterbrochene Kontakte zwischen den Versicherten und den Einrichtungen wiederhergestellt werden können und unterstützt Suchende beim Auffinden von PK-Guthaben. Dafür kann die Zentralstelle 2. Säule einfach mit einer kostenlosen Suche nach allfällig verloren gegangenen Vorsorgegeldern beauftragt werden. Diese gleicht für die Nachforschung deine persönlichen Daten mit den Meldungen der Vorsorgeeinrichtungen ab und informiert dich über das Ergebnis.
Die Entscheidungsgewalt über Ansprüche und Auszahlungen liegt aber nicht bei der Zentralstelle 2. Säule. Sie selbst verwaltet auch keine Vorsorgeguthaben. Allfällige Ansprüche müssen demnach direkt bei der entsprechenden Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtung gelten gemacht werden, welche letztlich auch über die Auszahlung entscheidet.
Da bei entsprechenden Nachforschungen nebst kleineren Beträgen von mehreren tausend Franken auch immer wieder grosse Guthaben auftauchen, kann sich eine Nachforschung durchaus auszahlen.
Behalte deine Altersvorsorge im Blick
Fragst du dich auch, ob du offene Ansprüche auf Vorsorgegelder aus der Pensionskasse hast? Wir unterstützen dich gerne bei der Suche sowie der Planung deiner Altersvorsorge.
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