Aufgrund von wirtschaftlichen und demographischen Faktoren nimmt die Wichtigkeit der privaten Vorsorge immer weiter zu. Die ursprüngliche Idee, dass der bisherige Lebensstandard durch die 1. und 2. Säule aufrechterhalten werden kann, ist veraltet. Der zunehmende Druck auf das Schweizer Vorsorgesystem führt zu sinkenden Rentenauszahlungen. Mit der privaten Vorsorge kann dieser Entwicklung individuell entgegengewirkt werden. Dafür gilt es eine allfällige Vorsorgelücke frühzeitig zu erkennen, um den monatlichen oder jährlichen Sparbetrag bestimmen zu können.
Vorsorgelücke
Differenz aus dem momentanen Einkommen und den voraussichtlichen Renten aus der 1. und 2. Säule:
Die passende Vorsorgelösung für deine Bedürfnisse
Wenn es um die Auswahl der richtigen Vorsorgeprodukte für die private Vorsorge geht, unterscheidet man die Art der Vorsorge hauptsächlich nach drei Merkmalen:
- Banken oder Versicherungen
- Freie (3b) oder gebundene (3a) Vorsorge
- Fester Zins oder Vorsorge mit Wertschriften
Ob man dabei auf Vorsorgelösungen von Versicherungen oder Banken setzt, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen ab. Das Gleiche gilt für die Wahl zwischen der freien Vorsorge 3b oder der gebundenen Vorsorge 3a. Zuletzt gilt es noch zu entscheiden, ob man mit den gesparten Vorsorgegelder auch gleichzeitig noch an den Entwicklungen der Finanzmärkte teilhaben möchte. Die Alternative ist, seine Vorsorgegelder dauerhaft zu einem festen Zinssatz anzulegen. Dieser Entscheid hängt primär von der eigenen Risikofähigkeit und -bereitschaft ab.
Die gebundene Vorsorge 3a
Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge und damit grundsätzlich bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters gesperrt. Aufgrund der staatlichen Förderung der Selbstvorsorge profitiert man bei der Säule 3a von diversen Steuervorteilen:
Steuervorteile
- Sparbeträge können 1:1 vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
- Zinsen und weitere Erträge sind steuerfrei
- Das Sparkapital in der Säule 3a ist von der Vermögenssteuer befreit
Bezugsmöglichkeiten
Aufgrund dieser Steuerprivilegien sind die Bezugsmöglichkeiten limitiert. Dabei wird zwischen einem vorzeitigen und ordentlichen Bezug unterschieden.
Der ordentliche Bezug des 3a Kapitals ist frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters erlaubt und spätestens bei der Pensionierung vorgeschrieben. Personen, welche jedoch ihre Erwerbstätigkeit weiterführen, können den Bezug der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit während maximal 5 weiteren Jahren aufschieben.
Ein vorzeitiger Bezug bedeutet, dass das Kapital vor dem Erreichen der Pensionierung entnommen wird. Eine vorzeitige Auszahlung von Geldern aus der Säule 3a ist unter anderem in folgenden Fällen möglich:
- Bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Für selbstgenutztes Wohneigentum
- Beim endgültigen Verlassen der Schweiz (Wohnsitz im Ausland)
- Bei Bezug einer vollen Invalidenrente
Ergänzungen durch die Vorsorge 3b
Zumeist wird bei der privaten Vorsorge nur von der gebundenen Vorsorge 3a gesprochen. Diese ist allerdings durch die festgelegten jährlichen Maximalbeiträge limitiert (für Angestellte mit PK auf jährlich max. CHF 6‘883 (Stand 2021)). Vielfach ist es deshalb sinnvoll, seine finanziellen Möglichkeiten durch traditionelles Sparen zu erweitern. Dazu stehen einem sämtliche Möglichkeiten zur Verfügung, mit welchen man auf Dauer sein Vermögen aufbauen kann. Im Vergleich zur gebundenen Vorsorge 3a ist die Vorsorge 3b aber zumeist nicht steuerbegünstigt. Dafür ist man in der Verwendung der Gelder ungebunden hat somit mehr Flexibilität.
Vorteile der Säule 3b bei einer Versicherung
- Konkursprivileg
- Erbschaftsprivileg