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Eine Weiterbildung, ein Studium, der Wunsch nach mehr Zeit für die Familie oder einfach mehr Freizeit – es gibt viele gute Argumente für eine Teilzeiterwerbstätigkeit. Infolgedessen ziehen auch Menschen in der Schweiz vermehrt eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht. Was sich viele dabei noch zu wenig bewusst sind: Wer Teilzeit arbeitet, reduziert damit nicht nur sein Einkommen, sondern riskiert auch Vorsorgelücken bei Invalidität, im Todesfall und im Alter. 

Eine häufige Folge der Teilzeiterwerbstätigkeit: Im Ruhestand reicht das Einkommen aus Renten der ersten und zweiten Säule oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard weiterführen zu können. Denn nicht wenige ehemalige Teilzeitarbeitende erhalten nicht die volle AHV-Rente ausbezahlt und haben aufgrund des tieferen Erwerbseinkommens während der Erwerbszeit geringere Leistungen aus der Pensionskasse. Wer Teilzeit arbeitet, sollte deshalb folgendes beachten:

Teilzeit und AHV

Die Beiträge zur AHV werden prozentual auf das Einkommen berechnet, weshalb Teilzeitarbeitende oft geringere Beiträge leisten als Vollzeitarbeitende. Dies wirkt sich unmittelbar auf die spätere Rentenhöhe aus. Die wesentlichen Faktoren, welche die Höhe deiner AHV-Rente bestimmen, sind vor allem das Durchschnittseinkommen sowie die Anzahl Beitragsjahre. Wenn du Teilzeit arbeitest und dadurch weniger Einkommen hast, erhältst du deshalb im Alter je nachdem nur die Minimalrente von CHF 1’225.- (2024) pro Monat. Die Maximalrente beträgt das Doppelte der Minimalrente, sprich CHF 2’450.- pro Monat. Solltest du es zudem verpassen, in einem Jahr den Mindestbeitrag von CHF 514.- (2024) einzubezahlen, wird dir deine AHV-Rente pro fehlendes Beitragsjahr zusätzlich um 2.3% gekürzt.

Beitragslücken vermeiden

Um zu verhindern, dass dir deine AHV-Rente aufgrund fehlender Beitragsjahre gekürzt wird, kannst du bei der AHV-Ausgleichskasse einen sogenannten IK-Auszug bestellen. Dieser gibt dir Auskunft über alle geleisteten Beiträge und zeigt allfällige Lücken auf. Wir empfehlen dir, spätestens alle fünf Jahre einen IK-Auszug zu bestellen, um allfällige Beitragslücken rechtzeitig schliessen zu können.

Teilzeit und Pensionskasse

Die Pensionskasse ist Teil des 3-Säulen-Konzepts der Schweiz und bildet zusammen mit der AHV/IV die ersten zwei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems. Aufgrund der Teilzeiterwerbstätigkeit reduzieren sich aufgrund des tieferen Einkommens auch die Versicherungsleistungen in der Pensionskasse bei Invalidität, Tod und im Alter. Das hat vor allem zwei Gründe:

BVG-Eintrittsschwelle

Bei der Pensionskasse ist hauptsächlich die Höhe des Einkommens für die Versicherungs- und Vorsorgeleistungen massgeblich. Dabei gilt: Nur wer mindestens CHF 22’050.- (2024) im Jahr verdient, ist über den Arbeitgeber in der Pensionskasse versichert. Wird diese Eintrittsschwelle aufgrund des reduzierten Einkommens bei einer Teilzeiterwerbstätigkeit nicht erreicht, entfällt die obligatorische Versicherung in der zweiten Säule.

Koordinationsabzug

Zudem wirkt sich der sogenannte Koordinationsabzug bei einem Teilzeitpensum überproportional auf die Risiko- und Altersleistungen aus. Der Koordinationsabzug liegt bei aktuell bei CHF 25’725.- (2024). Dieser wird vom massgebenden Lohn (Bruttojahreslohn) abgezogen, um letztlich den koordinierten Lohn zu bestimmen, welcher für die  Versicherungs- und Vorsorgeleistungen massgeblich ist.

Berechnungsbeispiel:

Herr Müller hat einen Bruttojahreslohn von CHF 45’000.-. Der koordinierte Lohn entspricht folglich nur CHF 19’275.- (CHF 45’000 – CHF 25’725 (Koordinationsabzug 2024)). Dies führt nicht nur zu tieferen Beiträgen, sondern auch zu deutlich tieferen Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten.

Gerade bei einer Teilzeiterwerbstätigkeit empfiehlt sich deshalb ein genauer Blick auf das Reglement der Pensionskasse seines jetzigen oder zukünftigen Arbeitgebers. Denn gewisse Pensionskassen passen schon heute den Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad an, was einen höheren versicherten Lohn und somit höhere Risiko- und Altersleistungen zur Folge hat.

Ausführliche Informationen über die Höhe der von der Pensionskasse deines Arbeitgebers versicherten Leistungen und den Stand deines Altersguthabens sind übrigens auf deinem Pensionskassenausweis ersichtlich.

Private Vorsorge

Da die obligatorischen Beiträge für die AHV und Pensionskasse bei einer Teilzeiterwerbstätigkeit deutlich geringer ausfallen, gewinnt die private Vorsorge in der dritten Säule noch zusätzlich an Bedeutung.

Chancen in der Säule 3a

Wer ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, darf auch in die Säule 3a einzahlen. Der Maximalbetrag in der Säule 3a liegt bei CHF 7’056.- (2024). Mit Einzahlungen in die Säule 3a lassen sich dabei nicht nur allfällige Vorsorgelücken im Alter ausgleichen, sondern auch Steuern sparen. Aber aufgepasst: Verpasste Beitragsjahre können im Vergleich zur AHV nicht nachbezahlt werden.

Säule 3b als Alternative

Nebst der Säule 3a bietet auch die Säule 3b gute Möglichkeiten für zusätzliche finanzielle Absicherungen. Für diejenigen, die das Sparpotenzial der Säule 3a bereits ausgeschöpft haben oder sich mehr Flexibilität als bei der gebundenen Vorsorge wünschen, bietet die Säule 3b einige interessante Optionen, um allfällige Vorsorgelücken schliessen zu können.

Fazit: Vorsorgelücken vermeiden

Wer Teilzeit arbeitet oder arbeiten möchte, sollte bezüglich Vorsorge die folgenden Punkte beachten:

Fehlende Beitragsjahre führen zu einer lebenslangen Kürzung deiner AHV-Rente. Überprüfe deshalb regelmässig, ob du auch trotz Anstellung den Mindestbeitrag von CHF 514.- (2024) einbezahlt hast. Fehlende Beiträge kannst du bis zu fünf Jahre nachträglich einbezahlen.

Nur wer mindestens CHF 22’050.- (2024) im Jahr verdient, ist über den Arbeitgeber in der Pensionskasse versichert. Zudem wirkt sich der Koordinationsabzug von CHF 25’725.- (2024) bei einem Teilzeitpensum überproportional auf die Risiko- und Altersleistungen aus. Allfällige Lücken können durch freiwillige Einkäufe ausgeglichen werden.

Egal ob Teil- oder Vollzeit: Einzahlungen in die Säule 3a und 3b sind gute Optionen, um einer allfälligen Vorsorgelücke bei Teilzeitarbeit vorzubeugen. Der Säule-3a-Maximalbetrag liegt bei CHF 7’056.- (2024).

Vorsorgelücken vermeiden

Bereite dich heute auf eine sichere Zukunft vor und vermeide Vorsorgelücken bei Teilzeitarbeit. Überprüfe deine Vorsorgeleistungen in der AHV und Pensionskasse oder entdecke die Chancen der Säule 3a und 3b.

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