Unfälle können jederzeit und überall passieren. Ob bei der Arbeit, in der Freizeit oder im Haushalt – die Folgen können verheerend sein und das Leben massgeblich beeinflussen. Zum Schutz der finanziellen und gesundheitlichen Risiken von Unfällen gibt es in der Schweiz die Unfallversicherung. Diese ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Je nach Angestelltenverhältnis oder Lebenssituation ist jedoch nicht immer klar, ob und wie man gegen Unfälle versichert ist.
Die Unfallversicherung in der Schweiz basiert auf dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Das UVG ist obligatorisch und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz. Als Arbeitnehmer gelten dabei all diejenigen Personen, die im Sinne der AHV einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Unfallversicherung sichert dich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen ab und gewährleistet eine angemessene medizinische Versorgung im Ernstfall.
Unfallversicherung im Angestelltenverhältnis
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in der Schweiz von ihrem Arbeitgeber im Rahmen des UVG gegen Unfälle versichert werden.
Die Leistungen umfassen unter anderem die Übernahme der Kosten für die ärztliche Behandlung, Medikamente, Spitalaufenthalte, Rehabilitationsmassnahmen, Hilfsmittel und Rentenleistungen bei bleibender Invalidität. Ziel ist es, den Versicherten eine angemessene Versorgung und Unterstützung zu bieten, um ihre Gesundheit und ihre Integration ins Arbeitsleben zu fördern.
Die Unfallversicherung in der Schweiz unterscheidet zwischen Berufs- und Nichtberufsunfällen.
Berufsunfälle
Berufsunfälle (BU) sind Unfälle, die sich am Arbeitsort während der Arbeitszeit, während Arbeitspausen oder vor und nach der Arbeit ereignen.
Die Beiträge zur Unfallversicherung für Berufsunfälle werden vom Arbeitgeber übernommen.
Nichtberufsunfälle
Zu den Nichtberufsunfällen (NBU) zählen hingegen sämtliche Unfälle, die nicht als Berufsunfälle gelten. Dazu gehören vor allem Freizeitunfälle.
Die Beiträge zur Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer getragen werden.
Unfallversicherung in der Selbständigkeit
Selbstständige haben in der Schweiz keine obligatorische Unfallversicherung, respektive unterstehen nicht der UVG-Pflicht. Als Selbständige Person hast du allerdings die Möglichkeit, dich freiwillig gemäss UVG zu versichern. Alternativ gibt es zudem die Möglichkeit, dich bei einer privaten Unfallversicherung zu versichern, um dich vor den finanziellen Risiken eines Unfalls abzusichern. Solltest du auf den Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung verzichten, bist du aufgrund des Obligatoriums via Krankenkasse gegen Unfälle versichert.
Unfallversicherung in diversen Situationen
Studenten
Als nicht berufstätige Studentin oder nicht berufstätiger Student unterliegst du nicht der UVG-Pflicht. Das heisst, du musst dich über die obligatorische Krankenversicherung bei der Krankenkasse deiner Wahl gegen Unfälle versichern.
Arbeitslose
Erfüllst du die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenentschädigungen? In diesem Fall bist du über die Unfallversicherung gemäss UVG versichert. Die Unfallversicherung für Arbeitslose führt die Suva. Die entsprechenden Prämien für die Unfallversicherung werden dir direkt von der Arbeitslosenversicherung verrechnet.
Hausfrauen & -männer
Im Vergleich zu Arbeitnehmenden sind Vollzeit-Hausfrauen und -Hausmänner nicht automatisch unfallversichert. Damit du gegen Unfälle geschützt bist, musst du dich deshalb über die obligatorische Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.
Hausangestellte
Als Hausangestellte(r) ist dein Arbeitgeber gemäss UVG dazu verpflichtet, eine Unfallversicherung für dich abzuschliessen. Gegen Berufsunfälle, und, falls du mindestens acht Stunden in der Woche für denselben Arbeitgeber tätig bist, auch gegen Nichtberufsunfälle.
Rentnerinnen & Rentner
Nach der Pensionierung unterstehst du nicht mehr der UVG-Pflicht. Das heisst, du musst die Unfallversicherung wie andere Nicht-Erwerbstätige bei der obligatorischen Krankenversicherung mit einschliessen. Alternativ hast du zudem die Möglichkeit, dich mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich abzusichern.
Die Unfallversicherung ist in der Schweiz ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems und bietet den Bürgern umfassenden Schutz bei Unfällen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind obligatorisch versichert, während andere Bevölkerungsgruppen wie Arbeitslose, Studenten, Rentner, Hausfrauen und Kinder unterschiedliche Regelungen für ihre Versicherung haben. Selbstständige können sich freiwillig versichern, um sich vor den finanziellen Risiken von Unfällen abzusichern.
Unabhängig von der Lebenssituation ist es entscheidend, die individuellen Bedürfnisse und Risiken zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine private Unfallversicherung in Erwägung zu ziehen. Eine umfassende Absicherung hilft dabei, die finanziellen Belastungen nach einem Unfall zu minimieren und die Genesung zu unterstützen.
Optimaler Schutz durch die Unfallversicherung
Egal, ob du Angestellter, Selbstständiger, Student oder Rentner bist - die Unfallversicherung ist in der Schweiz ein wichtiger Schutzmechanismus. Informieren dich über deine individuellen Versicherungsoptionen, um deine Sicherheit zu gewährleisten.
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