Ein Vorbezug der AHV-Rente klingt verlockend, zahlt sich unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Lebenserwartung in der Schweiz aber nur bedingt aus.
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters kann die AHV-Rente in der Schweiz ein oder sogar zwei Jahre vor dem Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden. Für Männer ist ein Vorbezug somit frühestens mit 63 Jahren möglichen, für Frauen mit 62 Jahren. Wird die AHV-Rente vorzeitig bezogen, führt dies aber zu einer gekürzten Altersrente für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.
Auswirkungen AHV Vorbezug
Ein Vorbezug der AHV-Rente um 1 Jahr führt zu einer lebenslangen Kürzung der eigenen Rente um 6.8%. Wird die Rente bereits 2 Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezogen, beläuft sich die Kürzung der Rente auf 13.6%.
Entschliesst sie beispielsweise ein alleinstehender Mann seine Rente bereits mit 63, anstatt mit 65 Jahren zu beziehen, kürzt sich seine jährliche Rente von CHF 29’400.- auf CHF 25’400.-. Dies unter der Annahme, dass er Anspruch auf die Maximalrente (Jahr 2023) hat. Bei einem Vorbezug um nur 1 Jahr, hätte er Anspruch auf eine jährliche AHV-Rente in der Höhe von CHF 27’400.-.
Werden nur die AHV-Renten betrachtet (ohne Steuern), zahlt sich ein Vorbezug in diesem Fall nur dann aus, wenn der Frühpensionär nicht älter als 78 Jahre alt wird. Denn ab diesem Zeitpunkt ist die Summe aller AHV-Renten bei einem ordentlichen Bezug grösser als bei einem Vorbezug um 2 Jahre. Wird die Rente um 1 Jahr vorbezogen, zahlt sich der Vorbezug nur bis zu einem Alter von 79 Jahren aus (siehe Diagramm). Erreicht der Frühpensionär die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes in der Schweiz, nämlich 85 Jahre, würde er mit dem Vorbezug um 2 Jahre ganze CHF 29’200.- weniger AHV-Rente erhalten, im Vergleich zu einem ordentlichen Bezug mit 65 Jahren.

Alleinstehender Mann, Maximalrente (2023): CHF 29’400.-, Auswirkungen der Rentenkürzung aufgrund des Vorbezugs der AHV-Rente um 1, resp. 2 Jahre (x-Achse: Alter; y-Achse: Summe aller AHV-Renten)
Dasselbe Prinzip gilt für die Frühpensionierung von Frauen. Die Altersschwelle, bis zu welcher sich ein Vorbezug noch ausbezahlt, liegt aufgrund des momentan noch tieferen ordentlichen Rentenalters von Frauen etwas tiefer als bei Männern. Aufgrund der durchschnittlich höheren Lebenserwartung von Frauen in der Schweiz ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Vorbezug der AHV-Rente aus finanziellen Gründen auszahlt, entsprechend noch kleiner als bei Männern.
Der Entscheid für oder gegen einen Vorbezug der AHV-Rente sollte aber nicht allein von der Einschätzung der eigenen Lebenserwartung abhängig gemacht werden. Diese Überlegung kann in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden, genauso wichtig sind aber auch die persönliche Einkommens-, Vermögens- und vor allem Steuersituation.
Beitragspflicht nach AHV Vorbezug
Wer seine Altersrente vorzeitig beziehen möchte, sollte beachten, dass die Beitragspflicht der AHV trotz des Vorbezugs bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters bestehen bleibt. Wer aufgrund einer Frühpensionierung nicht mehr erwerbstätig ist, muss ebenfalls noch Beiträge als Nichterwerbstätige(r) bezahlen. Allerdings werden die AHV-Beiträge, die während dem Vorbezug einbezahlt werden, nicht mehr für die Berechnung der eigenen Altersrente berücksichtigt.
Antrag Vorbezug AHV
Die Informationsstelle der AHV/IV empfiehlt, die Anmeldung für den Vorbezug der AHV-Rente rund drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Altersjahres, ab welchem man den Vorbezug wünscht, einzureichen. Der Vorbezug der Altersrente muss aber spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem man das entsprechende Altersjahr vollendet, angemeldet werden. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich zudem, den Antrag via eingeschriebenen Brief einzusenden. Wird diese Frist verpasst, kann der Vorbezug im Moment erst wieder auf den nächsten Geburtstag geltend gemacht werden. Aufgrund der AHV Reform wird es aber zukünftig möglich sein, den Vorbezug monatlich zu beantragen. Ebenso wird es neu möglich sein, nur einen Teil der Altersrente vorzeitig zu beziehen und den Rest aufzuschieben.
Es lässt sich also festhalten, dass ein Vorbezug der AHV-Rente in der Schweiz nur bedingt empfehlenswert ist. Denn wer die Altersrente vorzeitig bezieht, muss eine lebenslange Kürzung seiner Rente in Kauf nehmen. Unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommens-, Vermögens- und Steuersituation ist es somit unter Umständen sinnvoller, die Einkommenslücke bei einer Frühpensionierung durch private Ersparnisse, wie beispielsweise die dritte Säule, anderweitige Guthaben oder liquide Wertschriftenvermögen, zu überbrücken.
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