Das Familienleben gehört zu den erfüllendsten Phasen des Lebens. Mit Kindern, Partnerschaft und Alltag entstehen aber auch neue Verantwortungen. Während Themen wie Erziehung, Wohnsituation oder Beruf häufig im Vordergrund stehen, wird ein zentraler Bereich oft unterschätzt oder gar verdrängt: die ganzheitliche Vorsorgeplanung. Dabei ist gerade sie entscheidend, um die finanzielle und rechtliche Sicherheit der ganzen Familie langfristig zu sichern.
Ein unerwarteter Unfall, eine schwere Krankheit oder der frühzeitige Tod eines Elternteils können das familiäre Gleichgewicht ins Wanken bringen. Nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich. Genau hier zeigt sich, wie wichtig eine fundierte Vorsorgeplanung ist. Sie schützt nicht nur vor akuten Notlagen, sondern sorgt dafür, dass die Familie auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig bleibt.
Vorsorge für Ehe, Konkubinat und Kinder
Je nach Familienmodell, ob verheiratet, im Konkubinat lebend oder alleinerziehend, gelten unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Absicherungen beim Thema Vorsorge und Finanzen. Während Ehen gewisse automatische Schutzmechanismen bieten, stehen Konkubinatspaare oft vor rechtlichen Lücken. Diese zu erkennen und gezielt zu schliessen, ist zentral für eine wirksame Vorsorgeplanung.
Ehepaare mit Kindern: trügerische Sicherheit trotz gesetzlicher Regelung
Viele Ehepaare wiegen sich in Sicherheit, weil sie davon ausgehen, dass mit der Eheschliessung automatisch alle relevanten Vorsorgefragen geklärt sind. Tatsächlich sieht das Schweizer Sozialversicherungssystem bei verheirateten Paaren bestimmte Leistungen vor, insbesondere wenn Kinder vorhanden sind:
- Die AHV zahlt im Todesfall eine Witwen- oder Witwerrente, sofern das gesetzliche Mindestalter erreicht ist oder Kinder betreut werden
- Pensionskassen leisten in der Regel eine Hinterlassenenrente an den Ehepartner sowie Waisenrenten an die Kinder
Trotz dieser gesetzlichen Regelungen ist diese Absicherung in vielen Fällen lückenhaft. Beispielsweise wird die AHV-Rente bei Ehepaaren auf maximal 150 % einer Einzelrente plafoniert. Das bedeutet: Zwei Einzelpersonen erhalten mehr AHV als ein Ehepaar gemeinsam. Auch in der 3. Säule oder bei Lebensversicherungen gibt es keine automatische Begünstigung. Hier müssen Ehepartner aktiv eingetragen werden, sonst fliesst das Geld im Ernstfall nicht an die gewünschte Person.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Scheidung. Wird ein Paar geschieden, wird das Pensionskassenguthaben aufgeteilt, oft mit gravierenden Folgen für die Altersvorsorge beider Parteien. Deshalb empfiehlt sich in solchen Fällen eine Neuausrichtung der Vorsorgestrategie mit professioneller Beratung.
Wichtige Handlungsempfehlungen:
- Regelmässige Überprüfung der Listen der Begünstigten in der Säule 3a und Versicherungen
- Bei Scheidung: neue Vorsorgestrategie erstellen lassen
- Lebensversicherungen als gezielter Hinterbliebenenschutz für Partner und Kinder
Konkubinatspaare mit Kindern: kaum gesetzlicher Schutz
Für viele Paare ist das Konkubinat eine attraktive Lebensform: unkompliziert, flexibel, ohne institutionelle Bindung. Doch aus juristischer Sicht besteht im Konkubinat kaum Schutz. Das kann im Vorsorgekontext dramatische Folgen haben, insbesondere wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind.
Was nicht automatisch gilt:
- Überlebende Partner im Konkubinat haben keinen automatischen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente
- Das Erbrecht schliesst den nicht verheirateten Partner grundsätzlich nicht mit ein
- Kein Hinterbliebenenschutz aus der Pensionskasse. Es sei denn, es wurde schriftlich explizit geregelt
Wer gemeinsam lebt, sollte deshalb proaktiv vorsorgen: Eine schriftliche Begünstigung in der Pensionskasse ist ebenso wichtig wie ein Testament oder ein Erbvertrag. Nur so lässt sich vermeiden, dass der überlebende Partner leer ausgeht. Auch ein Vorsorgeauftrag ist zentral. Etwa wenn geregelt werden soll, wer im Fall einer gemeinsamen schweren Erkrankung oder bei Tod beider Eltern das Sorgerecht für die Kinder übernimmt.
Empfohlene Massnahmen für Konkubinatspaare:
- Testament oder Erbvertrag aufsetzen
- Begünstigungen bei Pensionskassen schriftlich einreichen
- Lebensversicherung als finanzieller Schutz des Partners
- Vorsorgeauftrag mit Regelung zur Obhut der Kinder erstellen
Vorsorge für die Kinder: oft unterschätzt, aber essenziell
Rechtlich gesehen sind Kinder im Vorsorgefall in der Schweiz besser abgesichert als unverheiratete Partner. Dennoch reichen die gesetzlichen Leistungen in den meisten Fällen bei Weitem nicht aus, um die Grundversorgung langfristig zu sichern. Insbesondere, wenn nur ein Elternteil übrig bleibt oder beide versterben.
Im Todesfall eines Elternteils haben Kinder Anspruch auf Waisenrenten aus der AHV und, sofern der Elternteil beruflich versichert war, auf Leistungen aus der Pensionskasse. Diese Zahlungen laufen in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung bis maximal zum 25. Altersjahr. Doch selbst in Kombination decken sie zumeist nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs ab.
Wer als Elternteil vorsorgt, kann frühzeitig für den langfristigen Schutz der Kinder sorgen. Hier bieten sich flexible Sparpläne, Produkte der Säule 3b oder spezielle Versicherungslösungen an, die im Todesfall eine direkte Begünstigung der Kinder garantieren.
Was geschieht, wenn beide Eltern versterben?
Ein besonders sensibles, aber unverzichtbares Thema in der Vorsorgeplanung betrifft den Fall, dass beide Eltern gleichzeitig oder kurz nacheinander versterben. In solchen Fällen entscheidet ohne schriftliche Regelung das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht über die Zukunft der Kinder, inklusive der Wahl eines Vormunds und der Verwaltung des Vermögens.
Wer Verantwortung übernehmen will, kann und sollte auch hier aktiv werden:
- Ein Vorsorgeauftrag erlaubt es, bereits im Voraus eine Person zu bestimmen, die im Ernstfall Verantwortung übernimmt
- Zusätzlich lässt sich im Testament festlegen, wer Vormund der Kinder werden soll und wie mit dem Familienvermögen umzugehen ist
- Viele Versicherungslösungen lassen sich so gestalten, dass sie direkt an die Kinder ausgezahlt werden, in manchen Kantonen sogar steuerbegünstigt
Was ist bei Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit zu beachten?
Nicht nur Todesfälle, auch gesundheitliche Einschränkungen können Familien schwer treffen. Besonders wenn ein Elternteil plötzlich arbeitsunfähig wird, entstehen oft gravierende Einkommenslücken. Bei Alleinverdienern oder in Familien mit klassischen Rollenverteilungen sind die Auswirkungen besonders einschneidend.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Absicherung gegen Invalidität kann hier entscheidend sein. Diese schützt nicht nur den Betroffenen selbst, sondern sichert die ganze Familie ab, sei es durch eine monatliche Rente oder durch eine Kapitalauszahlung, mit der laufende Kosten gedeckt werden können.
Die Rolle der privaten Vorsorge: 3. Säule gezielt nutzen
Die private Vorsorge ist in der Schweiz ein zentraler Bestandteil der finanziellen Zukunftssicherung. Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) bietet attraktive steuerliche Vorteile und eignet sich ideal für den langfristigen Vermögensaufbau. Aufgrund der steuerlichen Vorteile sind die Verwendungszwecke der Gelder aber auf einige Ausnahmefälle beschränkt.
Die freie Vorsorge (Säule 3b) ist hingegen flexibler einsetzbar. Sie eignet sich besonders, um spezifische Ziele wie Kindervorsorge, Versicherungsschutz oder Vermögensnachfolge abzubilden. In Kombination mit modernen Anlageformen, wie beispielsweise ETF-Sparplänen, kann eine rentable und gleichzeitig sichere Vorsorgestrategie entwickelt werden.
Fazit: Wer Familie hat, braucht eine vorausschauende Vorsorgestrategie
Eine durchdachte Vorsorgeplanung gehört zu den verantwortungsvollsten Entscheidungen, die Eltern für sich und ihre Kinder treffen können. Gerade in Zeiten, in denen das Leben unvorhersehbar sein kann, schafft eine solide Vorsorgestrategie das, was Familien am meisten brauchen: Stabilität, Schutz und Handlungsspielraum. Sie sorgt dafür, dass auch im Ernstfall niemand allein dasteht, weder der Partner noch die Kinder.
Ob rechtliche Absicherung, finanzielle Vorsorge oder emotionale Entlastung: Wer sich frühzeitig mit den eigenen Möglichkeiten auseinandersetzt und die passenden Lösungen wählt, stärkt das finanzielle Fundament der Familie langfristig. Dabei geht es nicht nur um Zahlen und Verträge, sondern um das gute Gefühl, für die Menschen, die einem am meisten bedeuten, vorgesorgt zu haben.
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