In der Schweiz ist das Gesundheitssystem auf eine breite und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung ausgerichtet. Zentraler Bestandteil dieses Systems ist die Grundversicherung der Krankenkasse, die für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch ist. Diese Versicherung gewährleistet den Zugang zu grundlegenden Gesundheitsleistungen, einschliesslich Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft.
Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen Krankenkassen gleich. Dazu gehören die Kosten für notwendige ärztliche Behandlungen, Medikamente, Transporte, Spitalaufenthalte, Rehabilitation und gewisse alternativmedizinische Behandlungen. Die Grundidee ist es, eine universelle Versorgung sicherzustellen, bei der alle Personen in der Schweiz Zugang zu den gleichen medizinischen Leistungen haben, unabhängig von ihrer finanziellen Situation oder ihrem Wohnort.
Grundversicherung vs. Zusatzversicherungen
Die obligatorische Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) deckt die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen ab, wie sie im Gesetz festgelegt sind.
Zusatzversicherungen bieten hingegen eine erweiterte Palette von Leistungen an, die über die Grundversorgung hinausgehen. Dies können beispielsweise Kosten für Zahnbehandlungen, Alternativmedizin, Krankenhausaufenthalte im Einzelzimmer oder Leistungen im Bereich Fitness und Wellness sein. Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist freiwillig und ermöglicht es den Versicherten, ihren Versicherungsschutz je nach Bedarf individuell zu erweitern.
Was du selbst bezahlen musst?
Für die Nutzung der medizinischen Leistungen aus der Grundversicherung müssen die Versicherten einen Beitrag leisten. Dies geschieht nebst der Versicherungsprämie in Form einer Jahresfranchise und eines Selbstbehalts.
Die Jahresfranchise beträgt in der Regel CHF 300.-. Höhere Franchisen von bis zu CHF 2’500.- sind möglich und ermöglichen eine Reduzierung der monatlichen Versicherungsprämien. Durch die Wahl einer höheren Franchise können Versicherte ihre monatlichen Versicherungskosten senken, müssen jedoch im Falle einer medizinischen Behandlung mehr Kosten selbst tragen.
Für alle weiteren Gesundheitskosten, welche die jährliche Franchise übersteigen, fällt ein Selbstbehalt von 10% an. Dies bis zu einem Maximalbetrag von CHF 700.-.
Die unterschiedlichen Grundversicherungs-Modelle
Die Krankenkassen in der Schweiz bieten verschiedene Versicherungsmodelle an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden und gleichzeitig eine effiziente Nutzung der medizinischen Ressourcen zu fördern. Der wesentliche Unterschied innerhalb der Modelle liegt darin, an wen sich Versicherte im Krankheitsfall wenden müssen.
Standard-Modell (freie Arztwahl)
Beim Konzept der freien Arztwahl steht es dir als Versicherter frei, unmittelbar und ohne vorgeschriebene Weiterleitung durch deinen Hausarzt oder andere Verweisstellen einen Facharzt aufzusuchen. Diese Option richtet sich an Personen, die selbst bestimmen möchten, von welchen Ärzten sie betreut werden. Die freie Arztwahl ermöglicht eine hohe Flexibilität, geht jedoch mit höheren Kosten im Vergleich zu alternativen Versicherungsmodellen einher.
Zu den alternativen Modellen der Grundversicherung zählen die nachfolgenden:
Hausarzt
Beim Hausarztmodell fungiert der Hausarzt als zentrale Anlaufstelle für alle medizinischen Anliegen. Versicherte müssen sich zunächst an ihren Hausarzt wenden, der sie bei Bedarf an Fachspezialisten überweist. Dieses Modell fördert eine kontinuierliche Betreuung durch einen vertrauten Arzt, der die medizinische Geschichte des Patienten kennt und die Behandlung koordinieren kann. Zudem kann es zu Kosteneinsparungen führen, da unnötige Arztbesuche vermieden werden und die Behandlung besser auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann. Ein potenzieller Nachteil dieses Modells ist jedoch, dass die Auswahl des Hausarztes eingeschränkt ist und der direkte Zugang zu Fachärzten begrenzt sein kann.
HMO
Das HMO-Modell erfordert, dass Versicherte sich zuerst an eine bestimmte Gruppenpraxis oder ein Ärztenetzwerk wenden. Diese Netzwerke umfassen in der Regel Hausärzte, Fachärzte und andere Gesundheitsdienstleister. Durch die enge Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks können Kosten gesenkt und die Qualität der Versorgung verbessert werden. Versicherte profitieren von einem koordinierten Behandlungspfad, müssen jedoch die Beschränkung der freien Arztwahl akzeptieren.
Telefonische Beratung (Telmed)
Beim Telmed-Modell müssen Versicherte vor einem Arztbesuch eine telefonische Beratungsstelle kontaktieren. Dort werden sie bei Bedarf an die richtigen medizinischen Einrichtungen weiterverwiesen. Dieses Modell fördert eine effiziente Nutzung medizinischer Ressourcen und ermöglicht eine erste Einschätzung der Symptome durch geschultes Fachpersonal. Durch die Beschränkung der freien Arztwahl können Versicherte ebenfalls Prämienrabatte erhalten.
Das beste Grundversicherungs-Modell für dich
Insgesamt bieten die unterschiedlichen Modelle in der Grundversicherung eine Vielzahl von Optionen, um die medizinische Versorgung zu verbessern und gleichzeitig Kosten zu senken. Die Wahl des richtigen Modells hängt aber vor allem von deinen individuellen Bedürfnissen, Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten ab. Es ist ratsam, sich gründlich über die verschiedenen Modelle zu informieren und ihre Vor- und Nachteile abzuwägen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
Wechsel des Grundversicherungs-Modells
Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Grundversicherung jährlich zu wechseln. Dieser Prozess erfordert die Kündigung der Versicherung bei der aktuellen Krankenkasse und die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse.
Alle Krankenkassen sind verpflichtet, neue Versicherte in die Grundversicherung aufzunehmen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Im Vergleich zu Zusatzversicherungen ist es zudem nicht erforderlich, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen, um eine Grundversicherung zu erhalten.
Die Kündigung für einen Wechsel der Grundversicherung muss spätestens bis zum 30. November bei der Krankenkasse eingehen. Wir empfehlen dir deshalb, die schriftliche Kündigung bis zum 15. November per Einschreiben oder per A-Post Plus an die Krankenkasse zu senden.
Zusätzlich zu einem Wechsel des Anbieters der Grundversicherung haben Versicherte auch die Möglichkeit, das Versicherungsmodell zu wechseln. Dabei gilt es, die zwei nachfolgenden Szenarien zu unterscheiden:
(1) Alternatives Versicherungsmodell vorhanden?
Wenn bereits ein spezielles Versicherungsmodell besteht, kann der Wechsel jeweils zum 1. Januar erfolgen.
(2) Kein alternatives Versicherungsmodell vorhanden?
Es besteht die Möglichkeit, jederzeit ein spezielles Modell zu wählen, auch während des laufenden Jahres.
Diese Flexibilität ermöglicht es den Versicherten, ihr Versicherungsmodell den sich ändernden Bedürfnissen und Umständen anzupassen, um eine optimale Abdeckung und Kosteneffizienz sicherzustellen.
Abschliessend lässt sich festhalten, dass die Grundversicherung der Krankenkasse in der Schweiz eine wichtige Rolle für die Gesundheitsvorsorge spielt. Die Vielfalt der Versicherungsmodelle ermöglicht es den Versicherten zudem, eine Option zu wählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht, sei es hinsichtlich der Kosten, der Flexibilität oder der Zugänglichkeit zu bestimmten Leistungen.
Bereit für den perfekten Rundumschutz?
Entdecke die Vorteile eines Anbieterwechsels oder Modellwechsels. Wähle die passende Grundversicherung und verbessere deine Gesundheitsvorsorge noch heute!
Jetzt kontaktieren